Die Kompetenzen

Rechtsanwältin Arzu Erdogan blickt auf eine 16jährige Erfahrung in den von ihr betreuten Rechtsgebieten zurück. 

 

 

Das Strafrecht

 

Strafverteidigung dient der Sicherung der Freiheitsrechte und Grundfreiheiten des Bürgers in einem Strafverfahren. In keinem anderen Bereich wird die Existenz einer Person derart gravierend beeinflusst. Daher trägt der/die  Strafverteidiger/in eine enorme Verantwortung. Kompetenz und Kampfbereitschaft sind in diesem Bereich daher besonders gefragt. 

 

Rechtsanwältin Erdogan verteidigt seit vielen Jahren regelmäßig und bundesweit Mandanten und Mandantinnen, die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben.

 

Dabei ist ihr das Jugendstrafrecht und dessen Besonderheiten genauso vertraut wie das Erwachsenenstrafrecht.

 

Wenn Ihnen bekannt wird, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie sich frühzeitig mit einem/r Strafverteidiger/in in Verbindung setzen und sich beraten lassen.

 

Rechtsanwältin Erdogan steht Ihnen gerne zur Seite. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: Tel.: (040) 76794460 oder per Mail an info@ra-erdogan.de.

Das Gesellschaftsrecht

 

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein großer Schritt. Daher ist es wichtig, sich von Anfang an professionell rechtlich beraten zu lassen. Gründer gehen vertragliche Bindungen mit Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern ein.

 

Rechtsanwältin Arzu Erdogan bietet als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwältin kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Startups eine umfassende Beratung für ein erfolgreiches Business und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg an.

 

Rechtsanwältin Erdogan berät sie bei der Unternehmensgründung u.a. in folgenden Bereichen:

  • Wahl der passenden Gesellschaftsform
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Vorbereitung des Notartermins in Zusammenarbeit mit dem Notar

Aber auch im weiteren Verlauf steht Ihnen Rechtsanwältin Erdogan mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: Tel.: (040) 76794460 oder per Mail an info@ra-erdogan.de.

 

 

DAS ARBEITSRECHT

Ihr/e Arbeitgeber/in hat Ihnen gekündigt oder Sie abgemahnt? Hier geht es in den meisten Fällen auch regelmäßig um die Existenz des/ der Mandanten/-in.  

 

Daher sind hier neben profunden Rechtskenntnissen praktisches Know-How und Verhandlungsgeschick von großer Bedeutung. Rechtsanwältin Erdogan bietet individuelle und wirtschaftlich sachgerechte Lösungen in der bestmöglichen rechtlichen Gestaltung. Rechtsanwältin Erdogan verfügt über umfangreiche Erfahrung, die sie für ihre Mandanten und Mandantinnen gewinnbringend in der Beratung und im Gerichtssaal einsetzt.

 



Das Urheber- unD Medienrecht

Das Medienrecht umfasst insbesondere das Presse- und Verlagsrecht, Musik- und Filmrecht und auch das Rundfunkrecht.

 

Das Urheberrecht ist das Schutzrecht für geistige und kreative Schöpfungen. Es schützt insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Leistungen von Fotografen, Produzenten, ausübenden Künstlern (z.B. Musiker, Tänzer oder auch Schauspieler).

 

Oft werden durch die Leichtigkeit des Internets fremde Texte oder Bilder kopiert,  ohne dass die gesetzlichen Vorgaben für eine derartige Vervielfältigung eingehalten werden.

 

Die damit einhergehenden rechtlichen Konsequenzen werden meist unterschätzt.

 

Rechtsanwältin Arzu Erdogan ist Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Urheber- und Medienrecht Deutschen Anwaltsakademie und bildet sich in diesem Bereich durch Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen fort.

Das Markenrecht

Die Marke ist das Herzstück eines jeden Unternehmens. Sie verleiht dem Produkt oder der Dienstleistung eine Identität und ist kaum mehr wegzudenken. 

 

Eine eingetragene Marke gewährt dem Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen; er kann es Dritten nach der Eintragung der Marke untersagen, ohne Ihre Zustimmung identische oder ähnliche Zeichen für entsprechende Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. 

 

Rechtsanwältin Arzu Erdogan betreut seit vielen Jahren Mandanten im Markenrecht unterstützt Sie in folgenden Bereichen:  

Markenanmeldungen (national und international)

  • Markenüberprüfungen
  • Markenrecherche
  • Kollisionsüberwachung
  • Lizensierung von Marken
  • Schutzdauer, Erlöschen der Marke
  • Titelschutz (Domainnamen, Werktitel) 
  • Unternehmenskennzeichen / Geschäftliche Bezeichnungen
  • Verfolgung von Rechtsverstößen (national und international)

Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir übermitteln Ihnen gerne eine Übersicht der Kosten, die für die Inanspruchnahme unserer Leistungen entstehen. 

Das Wettbewerbsrecht

Bei der Beratung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts berate ich Sie über die Grenzen des zulässigen Marktverhaltens.

 

Das Wettbewerbsrecht unterbindet im Interesse von Mitbewerbern und der Allgemeinheit insbesondere unlautere Wettbewerbshandlungen. Das Wettbewerbsrecht erfasst dabei neben dem Kartellrecht das sogenannte Lauterkeitsrecht, welches seine Grundlage im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie in Spezialgesetzen wie dem Telemediengesetz (TMG), der Heilmittelwerbeordnung (HWG), der Preisangabenverordnung (PAngV), dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG), u.a. findet.

 

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt darin, unberechtigte Abmahnungen abzuwehren und eigene wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Mandanten durchzusetzen. Auch berate ich Verbraucher, die Opfer solcher unerlaubter Werbemethoden geworden sind.

 

Rechtsanwältin Erdogan berät Sie auch bei der Erstellung von Pflichtinfomationen (Impressum, Widerrufsbelehrung, u.a.)

 

Die Leistungen von Rechtsanwältin Erdogan umfassen insbesondere folgende Bereiche:

 

  • Beratung bei der Erstellung von Werbeanzeigen
  • Beratung und Verteidigung bei Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs
  • Beratung und Verteidigung bei einstweiliger Verfügung
  • Beratung und Verteidigung bei Feststellungsklagen